Allgemeine Geschäftsbedingungen der MyPrayana GmbH
Vorab:
Die Allgemeine Geschäftsbedingungen der MyPrayana GmbH sind gültig für Verträge, die ab 01.05.2020 abgeschlossen werden (alle Pragrafenangaben beziehen sich auf §§ 651 a ff. BGB in der mit dem 01.05.2020 in Kraft tretenden Fassung).
Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z.B. beim Kunden zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-) Bestellung durch den Kunden als Verbraucher geführt werden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, vgl. Ziffer 4.4, Ziffer 6 und Ziffer 7 dieser Bedingungen. Über die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle entscheiden wir im Einzelfall, wir sind hierzu gesetzlich nicht verpflichtet. Unabhängig davon ist nach den gesetzlichen Vorschriften der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur online-Streitbeilegung anzugeben:
1.Buchung der Reise und Vertragsschluss, besondere Vereinbarungen
1.1 MyPrayana erstellt bei oder nach Vertragsschluss eine Buchungsbestätigung, die die wesentlichen Inhalte des geschlossenen Vertrages wiedergibt.
1.2 Ein Vertragsschluss kommt nach der gesetzlichen Regelung erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem völlig deckungsgleiche Willenserklärungen der Vertragsparteien (Angebot und Annahme dieses Angebotes) vorliegen, wobei die Annahme rechtzeitig erfolgt sein muss. Bloße Interessensbekundungen beider Seiten stellen noch kein Angebot dar, sondern sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten. Ein Angebot kann befristet werden, ansonsten kann es nur innerhalb des üblichen Zeitraums, der hier ohne Hinzutreten besonderer Umstände bei 10 Tagen liegt, angenommen werden. Eine verspätete Annahme stellt ein neues Angebot dar, sodass die Rollen bei der Abgabe der Vertragserklärungen wechseln können. Geht das Angebot vom Kunden aus, so ist dieser bis zur Annahme durch MyPrayana, jedoch längstens 10 Tage ab Zugang der Anmeldung bei dieser gebunden.
1.3 Ändernde oder ergänzende Abreden zu von MyPrayana angebotenen Leistungen oder diesen Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit MyPrayana, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollte. In die Vertragsabwicklung eingeschaltete Leistungsträger sind nicht bevollmächtigt, abweichende oder ergänzende Vereinbarung zu treffen.
2.Datenschutz
Erfasste Daten des Kunden werden ausschließlich zur Reisevorbereitung, Reisedurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote verwendet. Will der Kunde keine Werbung von uns erhalten, kann der Datenverwendung insoweit widersprochen werden. Eine kurze Mitteilung an die am Ende der Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten genügt. Nach der seit 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen auch Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit ich Art. 15 bis Art, 20 DSGVO sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO. Den Namen des Verantwortlichen gemäß DSGVO finden Sie unter den am Ende der Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten. Die Daten werden für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Weitere Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung finden Sie auf unserer Website unter “Datenschutz”.
3.Zahlung des Reisepreises/Anzahlung
3.1 Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur ab Erhalt des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 r BGB zu leisten, diesen erhält der Kunde mit der Buchungsbestätigung. Sollte er fehlen, wird um Information gebeten.
3.2 Mit Zugang des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist 21 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit im Vertrag keine anderweitige Regelung getroffen worden ist.
4.Preisänderungen
4.1 MyPrayana ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgte
a) Änderung für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger
b) einer Änderung der Steuern und sonstige Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (Hafen- und Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Flugbeförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich – rechtliche Eintrittsgebühren) ergibt. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises analog dem folgenden Abs. 2 verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der oben in Satz 2 aufgeführten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für MyPrayana führt. Soweit MyPrayana dadurch Verwaltungskosten entstehen, könne diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigung- bzw. Erstattungsbetrag abgezogen werden, sie sind auf Verlangen des Kunden nachzuweisen.
4.2 Der Reisepreis wird maximal um den Betrag erhöht, der sich bei Addition der Erhöhungsbeträge der in Abs. 1 genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit einschlägige Kostensteigerungen eine Gruppe als Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Dabei wird – je nachdem, was für die Kunde günstiger ist – entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
4.3 MyPrayana muss dem Kunden eine Preiserhöhung und ihre Gründe auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel Brief, E-Mail, Fax) spätestens am 20. Tag vor Reisebeginn mitteilen.
4.4 Bis zu 8% ist eine Preiserhöhung einseitig wirksam. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8%, so kann MyPrayana den Kunden spätestens am 20. Tag vor Reiseantritt auffordern, innerhalb angemessener Frist die angebotene Preiserhöhung anzunehmen oder vom Vertag zurückzutreten. Nach ausdrücklicher Annahme oder ergebnislosem Verstreichen einer solchen Frist gilt das Angebot als angenommen. Wählt der Kunde stattdessen den Rücktritt, so erhält er den Reisepreis unverzüglich zurück, Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt (651 i Abs. 3 Nr. 3 BGB).
5.Einseitige Vertragsbeendigung durch MyPrayana/Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl
5.1 Ist MyPrayana aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so kann MyPrayana unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes vor Reisebeginn den Rücktritt erklären. Solche Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären (vergleiche § 651 h Abs. 3 Satz 2 BGB).
5.2 Wird eine in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann MyPrayana, in den 4 Wochen vor Reiseantritt, vom Reisevertrag zurücktreten.
5.3 In den vorgenannten Fällen verliert MyPrayana den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstattet bereits gezahlte Beträge an MyPrayana unverzüglich zurück. Flugkosten oder sonstige Kosten der An- und Abreise, welche nicht über MyPrayana geleistet wurden, werden nicht rückerstattet.
6.Rücktritt des Kunden/Ersatzteilnehmer/Umbuchung
6.1 Ein Recht zum kostenfreien Rücktritt besteht unter den Voraussetzungen der Ziffer 4 Abs. 4 (Preiserhöhung über 8%) oder bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Reiseleitung oder im Fall des § 651 h Abs. 3 BGB (erhebliche Beeinträchtigung der Durchführung der Pauschalreise oder der Beförderung von Personen an den Bestimmungsort durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe).
6.2 Ansonsten ist der Rücktritt des Kunden (Storno) vor Reiseantritt jederzeit möglich. MyPrayana hat dann jedoch den gesetzlich geregelten Anspruch auf angemessene Entschädigung nach § 651 h Abs. 1 und Abs. 2 BGB. Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes bestimmt wird, gelten dafür die nach den Vorgaben des § 651 h Satz 1 BGB ermittelten nachstehenden Entschädigungspauschalen als vereinbart:
- bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%
- ab 29. – 21. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
- ab 20. – 14. Tag vor Reiseantritt 50% des Reispreises
- ab 13. – 7. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
- ab 6. 1. Tag vor Reiseantritt 80% der Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
Stichtag für die Fristberechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Sonderangebote/Specials sowie einzelne Reisebausteine können besonderen Stornierungsbedingungen unterliegen, die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. Reiseausschreibung/Angebot ausdrücklich hingewiesen wird. MyPrayana ist auf Verlangen des Reisenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen und im Streitfall zu beweisen.
6.3 In allen Fällen des Rücktritts verliert MyPrayana den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und muss darauf bereits bezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten.
6.4 Innerhalb einer angemessenen Frist (eine Erklärung, die spätestens 7 Tage vor Reisebeginn erfolgt, ist stets rechtzeitig) kann der Kunde vor Reisebeginn unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z.B. Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von ihm bekannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. MyPrayana kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Dem ursprünglichen Reiseteilnehmer ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen MyPrayana als Veranstalter tatsächlich entstanden sein.
6.5 Umbuchungen sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Abs. 2 genannten Konditionen (Rücktrittsentschädigungen) und parallele Neuanmeldung möglich. In Einzelfällen kann ggf. Umbuchung gegen eine geringe Umbuchungsgebühr vereinbart werden. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung.
7.Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
7.1 Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so soll der Kunde den Mangel unverzüglich anzeigen (zum sonst drohenden Anspruchsverlust siehe Ziffer 7.3 Satz 2) und kann Abhilfe verlangen. MyPrayana kann diese verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung von Ausmaß des Mangels und Wert der betroffenen Reiseleistung unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
7.2 Leistet MyPrayana nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn MyPrayana Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe notwendig ist.
7.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen, daneben bestehen gegebenenfalls Ansprüche auf Schadensersatz. Sämtliche genannte Ansprüche entfallen, soweit der Kunde schuldhaft den Mangel nicht unverzüglich anzeigt und dadurch Abhilfe vereitelt wird.
7.4 Zum Recht auf Kündigung und zu weiteren Einzelheiten von Minderung und Schadensersatz siehe §§ 651 k – 651 o BGB.
7.5 Abhilfeverlangen und Mängelanzeige betreffend von MyPrayana veranstaltete Reisen sind, soweit möglich und zumutbar an die MyPrayana direkt (Kontaktdaten am Ende der Bedingungen) zu richten.
8.Haftungsbeschränkungen für MyPrayana
8.1 Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reisenden auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht schuldhaft durch MyPrayana oder seine Leistungsträger herbeigeführt wurde.
8.2 Die Haftung von MyPrayana gegenüber dem Reisenden auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Reisenden beschränkt.
9.Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
9.1. Die Information über solche Bestimmungen durch MyPrayana bei Buchung bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Informationserteilung bekannten Umstände. Soweit keine besonderen Angaben gemacht werden, gehen wir davon aus, dass der Kunde die Staatsbürgerschaft des Landes hat, das der angegebenen Rechnungsadresse entspricht. Bei abweichenden oder persönlichen Umständen (z.B.: Doppelstaatsangehörigkeit, staatenlos) bitten wir um Information.
9.2 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. MyPrayana wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, den Reisenden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Reisenden wird jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.
9.3 Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
10.Versicherungen
MyPrayana empfiehlt insbesondere der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungkosten bei Unfall oder Krankheit. Solche sind beispielsweise erhältlich bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfrieds-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg.
11.Verjährung
Die in § 651 i Abs. 3 BGB bezeichneten Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
12.Sonstiges
Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, §§ 651ff BGB in der bis zum 30.06.2018 geltenden Fassung (soweit MyPrayana als Reiseveranstalter oder Reisevermittler im Sinn dieser Vorschriften tätig wird und deutsches Recht anwendbar ist).
MyPrayana GmbH
www.MyPrayanayoga.com
E-Mail: info@MyPrayanayoga.com
Sitz
MyPrayana GmbH
Mozartstraße 7, 82327 Tutzing
Geschäftsführerin: Carola Falk
UStID: DE330706839
Handelsregister München: HRB 255810
Finanzamt München Steuer Nr: 117/132/91074
Bankverbindung:
MyPrayana GmbH
VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG
IBAN: DE54 7009 3200 0002 4050 67
BIC (Swift):GENODEF1STH